Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung
Sparte der  technischen Versicherung. Deckung von Sachschäden am entstehenden Objekt und am vorhandenen Eigentum während der Errichtung von Bauwerken.
- Arten: (1) B. für den Bauauftraggeber: Versichert werden alle Gebäudeneubauten gegen Schäden im obigen Sinn, die zu Lasten des Auftraggebers oder eines der beauftragten Unternehmen gehen. (2) B. für den Bauauftragnehmer: Versichert werden Bauleistungen aller Art einschließlich der zugehörigen Baustoffe und Bauteile, der Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe gegen Schäden im obigen Sinn, die vom Bauunternehmer nach der  Verdingungsordnung für Bauleistungen zu vertreten sind.

Lexikon der Economics. 2013.

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